Der 1,5 bis 2,5 mm lange und oval geformte Rapsglanzkäfer ist schwarz mit grün- bis bläulich glänzendem Rücken. Die gelblich-weiße, schlanke etwa 3,5 bis 4 mm lange Larve mit spärlich beborstetem Körper besitzt einen schwarzbraunen Kopf und drei kurze, schwarzbraune Beinpaare. Auf jedem Körperabschnitt sind oberseits 2 bis 3 dunkle Flecken.
Unterschiedlich große Fraßlöcher sind über den ganzen Knospenstand unregelmäßig verteilt. Kleinere Knospen werden völlig vernichtet, größere zeigen Bohrfraß. Der Käfer greift die Knospen an, um an den Blütenstaub zu gelangen, der ihm als Nahrung dient. Geschädigte Knospen vergilben, trocknen ein und fallen später ab; nur die Blütenstiele bleiben erhalten. Unregelmäßige Blüten- bzw. Schotenstände mit leeren Blüten- und Schotenstielen sind die Folge. Bei sehr geringem Knospenfraß können sich die Schoten noch entwickeln, sind aber oft missgestaltet und verdreht, jedoch niemals angeschwollen und vergallt.
Bei Bodentemperaturen von 10 °C verläßt der Rapsglanzkäfer sein Winterquartier und fliegt bei Lufttemperaturen ab 15 °C zu den Rapsfeldern und besiedelt zunächst die Ränder. Bei Sonnenschein und Wärme erfolgt die rasche Ausbreitung über den ganzen Bestand. Da sich der Käfer fast ausschließlich von Blütenstaub ernährt, gelangt er anfangs nur durch Zerbeißen der Kelch- und Blütenblätter an seine Nahrung. Dabei wird auch ein Teil der Fruchtknoten verletzt und die Blüte zerstört. Ab Blühbeginn entstehen keine nennenswerten Schäden mehr. Zur Eiablage bohrt das Weibchen kräftig entwickelte Knospen bevorzugt von unten an und legt in der Nähe der Staubgefäße die Eier ab. Die wenige Tage später schlüpfenden Larven ernähren sich ebenfalls von Blütenstaub, allerdings ohne Schaden anzurichten. Sommerraps wird vom Rapsglanzkäfer stärker geschädigt als Winterraps, da Winterraps die entstandenen Schäden teilweise ausgleichen kann.
Die Schadensschwelle liegt für Winterraps bei:
Ein Insektizideinsatz bietet sich in Verbindung mit dem Wachstumsreglereinsatz im Frühjahr an, da der Befall häufig mit dieser Maßnahme zusammenfällt.
Das Pflanzenschutzgesetz in Deutschland hat sich geändert. Einige Pflanzenschutzmittel können damit in verschiedenen Kulturen nicht mehr eingesetzt werden. Unter https://apps2.bvl.bund.de finden Sie eine Liste für zugelassene Präparate.