Geeignete Zwischenfruchtmischungen für die Fördermaßnahme FAKT II E1.2 in Baden-Württemberg 2025

Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Tierwohl und Klimaschutz (FAKT) ab 2023 ist eine länderspezifische Förderung für Baden-Württemberg. Sie ist nicht für andere Bundesländer gültig. Die Maßnahme Fakt E 1.2 stellt den artenreichen Zwischenfruchtmischungsanbau in den Vordergrund. Neben Saatgutzusammensetzung müssen Kriterien erfüllt werden, damit die Förderung bewilligt wird. Die Offizialberatung vor Ort hat die höchste Expertise.

Für folgende Mischungen gilt:
Die Saatgutmischung entspricht hinsichtlich Arten und Mischungsanteilen den Anforderungen der FAKT II-Maßnahme E1.2 „Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau“.