Der 2,5 bis 3,5 mm lange, durch die unregelmäßig verteilte, weißgraue, schuppenartige Behaarung fleckig aussehende Käfer besitzt einen dünnen, abwärts gebogenen Rüssel, außerdem rötlich gelbe bis rostbraune Füße und einen hellen kreisförmigen Fleck auf dem vorderen Rückenteil. Die weißliche, nach innen gekrümmte, beinlose Larve mit brauner Kopfkapsel ist etwa 4 bis 5 mm lang.
Äußerlich ist die Schädigung schwer erkennbar, da im Gegensatz zum Befall durch den Großen Rapsstängelrüssler der Rapsstängel gerade weiter wächst. Erste sichtbare Symptome sind die Einstichstellen für die Eiablage. Beim Durchschneiden verdächtiger Pflanzenteile lassen sich im Stängelmark die unregelmäßigen, durch Kot braun verfärbten Fraßgänge und die weißlichen Larven finden, welche von denen des Großen Rapsstängelrüsslers kaum zu unterscheiden sind. Die Bohrlöcher im unteren Stängel stellen Eintrittspforten für Sekundärinfektionen mit Phoma lingam und Verticilium dahliae dar. Bei starkem Befall ist das Wachstum gehemmt und Stängel können abknicken.
Der Gefleckte Kohltriebrüssler erscheint im Frühjahr in etwa zur gleichen Zeit wie der Große Rapsstängelrüssler oder etwas später. Nach einem Reifungsfraß erfolgt die Eiablage vorzugsweise in Blattstiele oder auch in Stängel. Die Larven fressen in Blattmittelrippen, -stielen und Trieben. Nach Verlassen der Rapspflanzen und kurzer Puppenruhe schlüpfen die Jungkäfer um die Zeit der Rapsernte. Nach dem Reifungsfraß, der keinen Schaden anrichtet, suchen sie sehr bald geschützte Stellen für die Herbst- und Winterruhe auf.
Im Frühjahr beginnt der Zuflug des Kohltriebrüsslers, wenn in einer Zeitdauer von 2 Tagen mindestens an vier Stunden je Tag mehr als 15 ° C erreicht werden. Der optimale Termin für eine Insektizidbehandlung ist etwa 10 Tage nach dem Flugtermin erreicht. Die Bekämpfungsschwelle liegt beim Gefleckten Kohltriebrüssler und beim Großen Rapsstängelrüssler bei Kontrolle mit Hilfe der Gelbschale bei 10 Käfern/Gelbschale in drei Tagen.
Ein Insektizideinsatz bietet sich in Verbindung mit dem Wachstumsreglereinsatz im Frühjahr an, da der Befall häufig mit dieser Maßnahme zusammenfällt.
Das Pflanzenschutzgesetz in Deutschland hat sich geändert. Einige Pflanzenschutzmittel können damit in verschiedenen Kulturen nicht mehr eingesetzt werden. Unter https://apps2.bvl.bund.de finden Sie eine Liste für zugelassene Präparate.