Presseinformation
Die 2018 für den Vertrieb der Deutschen Saatveredelung AG (DSV) zugelassene Sorte CHAPLIN ist im Zuge der geänderten Düngeverordnung in die Qualitätsklasse E hochgestuft worden, berichtet die DSV. So bietet sich dem Landwirt nun die Möglichkeit einer erhöhten N-Düngung und damit die Chance, die proteinsichere Sorte für A-Qualität auch als E-Weizen vermarkten zu können.
Unter der novellierten Düngeverordnung sind die Obergrenzen der N-Düngung für die unterschiedlichen Backqualitätsgruppen definiert (Sollwert). Bei E-Weizen ist der Bedarfswert mit 260 kg N/ha um 30 kg N/ha höher als bei A-/B-Weizen. Dementsprechend kann bei CHAPLIN die N-Düngung um 30 kg/ha erhöht werden. Der Landwirt hat dadurch eine sehr proteinsichere Sorte für die Erzeugung von A-Qualität zur Verfügung, die zudem die Option zur Vermarktung als E-Weizen bietet. Im E-Sortiment ist CHAPLIN durch die Umstufung die ertragsstärkste Sorte und die einzige, die mit der Ertragsnote 7 eingestuft ist.
Neue Weizensorten liefern bei gleichen Proteingehalten besseres Backergebnis
Die Zuordnung von Weichweizensorten zu den Qualitätsgruppen E, A, B und C erfolgt seit Mitte der 90er Jahre auf Grundlage von definierten Mindestanforderungen bei den wichtigsten Qualitätseigenschaften. Der Rohproteingehalt zählte seit jeher als Parameter dazu. Das Bundessortenamt hat nun entschieden, dass der Rohproteingehalt in der Beschreibenden Sortenliste nur noch beschrieben und nicht mehr zur Zuordnung der Sorten zu Qualitätsgruppen verwendet wird. Hintergrund ist neben der gestiegenen Wichtigkeit der N-Effizienz von Sorten aufgrund der neuen Düngeverordnung, auch die tendenziell abnehmende genetische Korrelation zwischen Backvolumen und Rohproteingehalt. Neuere Weizensorten liefern im Vergleich zu älteren Sorten bei gleichen Proteingehalten ein besseres Backergebnis.