Konditionalität

Im Rahmen der Konditionalität für die Einkommensgrundstützung sind ab 2023 neue GLÖZ-Standards die Basis für den Erhalt der Flächenprämie.

Hier finden Sie unsere Praxislösungen zur Erfüllung einiger GLÖZ-Standards.

Hier geht es zu den Tipps zur Anlage von Brachen

Erhalt von Dauergrünland

  • Die Umwandlung von Dauergrünland unterliegt grundsätzlich der Genehmigungsplicht. Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, sofern keine anderen Rechtsvorschriften oder einer Verpflichtung gegenüber Dritter einer Umwandlung entgegenstehen.

  • Einem generellen Umwandlungsverbot unterliegen landwirtschaftliche Flächen mit der Hauptbodennutzung Dauergrünland, sofern diese

    - als umweltsensibles Dauergrünland klassifiziert sind,
    - als FFH-Lebensraumtyp eingestuft ist oder
    - innerhalb der GLÖZ 2-Kulisse (Moore, Feuchtgebiete) liegt.

COUNTRY Mischungen

Pufferstreifen an Wasserläufen (3 m) ohne Düngung und Pflanzenschutz: Raum für Grünland und Agroforst

  • Gleiche Gewässer wie in der Pflanzenschutzanwendungsverordnung
  • Gemessen von Böschungsoberkante, alternativ von Mittelwasserstandslinie
  • Vorgabe auf Ackerland wird von den Vorgaben aus PflSchAnwV, DÜV und WHG überlagert à deren Vorgaben fordern größere Abstände
  • Ständig oder periodisch führende Gewässer
  •  Saatgutvorgabe: Ganzjährige Begrünung (z. B. in NRW: Gräserbetonte, mehrjährige Mischungen)

DSV Empfehlung: M1 Mischung für Rotationsbrache oder M2 als Rotationsbrache mit geringem Grünmasseaufwuchs.

HumusPro 2.1

HumusPro 3.1

HumusPro 3.1

Bodenbedeckung in sensiblen Zeiten

  • Ab 2024 muss vom 15.11. bis 15.1. auf 80 % des Ackerlandes eine Mindestbodenbedeckung bestehen
  •  Es gelten u.a.: mehrjährige Kulturen, Winterkulturen, Zwischenfrüchte und teilweise Stoppeln und angepasste Produktionsweisen als weitere Bodendeckung (unbedingt mit örtlicher Offizialberatung abstimmen)
  • Zu beachten: weitere zeitliche Sonderregelungen für Höhenlagen und frühe Sommerkulturen

DSV Empfehlung: Aktive Begrünung durch TerraLife® Mischungen, insbesondere (teilweise) winterharte Mischungen

TerraLife®

MaisPro TR

TerraLife®

Landsberger Gemenge

Untersaat

M2

Maismischungen

Fruchtwechsel oder Fruchtartendiversifizierung

  • Jährlicher Wechsel der Hauptkultur auf min. 33 % des Ackerlandes
  • Auf weiteren 33 % des Ackerlandes eines Betriebes kann ein Fruchtwechsel auch durch den Anbau einer Zwischenfrucht oder Untersaat erfolgen. Die vorgegebene Standzeit ist mindestens 15.10. bis 15.2.
  • Im dritten Jahr muss der Wechsel der Hauptfrucht, nach vorheriger Zwischenfrucht im Vorjahr, tatsächlich erfolgen
  • Winter- und Sommerkulturen gelten als unterschiedliche Hauptfruchtarten, auch wenn sie zur selben Gattung gehören. Ausgenommen vom Fruchtwechsel ist Mais zur Saatgutherstellung, Tabak und Roggen in Selbstfolge
  • Ausnahmen (z. B. für Ökolandbau) beachten

DSV Empfehlung: Die frühräumende Maissorte EMELEEN + spätsaatverträgliche TerraLife®-CoolSeason

TerraLife®

CoolSeason

GPS-Mischung

Legu-Hafer-GPS Plus WV

TerraLife®

SoilProtect

Nichtproduktive Flächen 4% Flächenstilllegung

 

TerraLife®

SoilProtect

Kurzlebige Brache

TerraLife®

Mischungen

Lupine